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   OLG Braunschweig, 27.06.2012 - Ws 179/12   

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https://dejure.org/2012,58866
OLG Braunschweig, 27.06.2012 - Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,58866)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.06.2012 - Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,58866)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - Ws 179/12 (https://dejure.org/2012,58866)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.06.2012 - Ws 179/12
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (BVerfGE 70, 297, 307).

    Das aber wäre mit Art. 2 Abs. 2 GG sowie den dazu vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen nicht vereinbar und könnte somit ein gerechter und vertretbarer Interessenausgleich nicht sein (BVerfG, Urteil vom 8.10.1985, 2 BvR 1150/80; juris = BVerfGE 70, 297ff).

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.06.2012 - Ws 179/12
    Die von Art. 2 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich in besonderem Maße geschützte Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden, wobei die gesetzlichen Vorschriften des Straf- und Strafverfahrensrechts, die einen Eingriff in das Freiheitsrecht gestatten, zugleich eine freiheitsgewährleistende Funktion deshalb haben, weil sie dem Eingriff zeitlich Grenzen setzen (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10; juris; BVerfG, StraFo 2012, Seite 176ff).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.06.2012 - Ws 179/12
    Die von Art. 2 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich in besonderem Maße geschützte Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden, wobei die gesetzlichen Vorschriften des Straf- und Strafverfahrensrechts, die einen Eingriff in das Freiheitsrecht gestatten, zugleich eine freiheitsgewährleistende Funktion deshalb haben, weil sie dem Eingriff zeitlich Grenzen setzen (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10; juris; BVerfG, StraFo 2012, Seite 176ff).
  • OLG Celle, 25.03.1994 - 2 Ws 8/94

    Aussetzung der Vollstreckung; Sicherungsverwahrung; Maßregel der Sicherung und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.06.2012 - Ws 179/12
    Entscheidend ist dabei immer eine Gesamtbewertung der Person des Untergebrachten und seiner Lebensumstände (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.03.1994, 2 Ws 8/94; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 67d Rn. 10ff).
  • OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21

    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus;

    Der weitere Vollzug einer Maßregel ist zur Bewährung auszusetzen, wenn von dem Untergebrachten außerhalb des Maßregelvollzuges keine störungsbedingten erheblichen rechtswidrigen Taten mehr zu erwarten sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Juni 2012, 1 Ws 179/12, juris, Rn. 16; Beschluss vom 20. Januar 2015, 1 Ws 379/14, juris, Rn. 30).
  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 616/13

    Grundsicherung, Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld II, Einkommen, Erwerbsminderung,

    Die Widersprüche gegen den Bescheid vom 08.05.2013 (WS 179/12 und WS 88/13) und gegen den Bescheid vom 19.11.2012 (WS 91/13) wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheiden vom 22.03.2013 zurück.
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